Wo kann ich mein Kind auf LRS testen lassen?
Der Verdacht schleicht sich meist langsam ein. Vielleicht hat die Lehrerin beim Elternabend etwas angedeutet. Vielleicht liest du selbst jeden Abend die Hausaufgabenhefte durch und merkst: Da stimmt etwas nicht, egal wie viel geübt wird. Und dann kommt die Frage, die viele Eltern ratlos zurücklässt: Wo gehe ich jetzt eigentlich hin?
Anders als beim Kinderarzt, bei dem man einfach einen Termin bucht, gibt es bei einer vermuteten Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) nicht die eine richtige Adresse. Je nachdem, was du erreichen möchtest – eine schulische Einschätzung, eine förmliche Diagnose oder eine Grundlage für einen Antrag beim Jugendamt –, führt der Weg über unterschiedliche Stellen. Ich versuche in diesem Artikel, dir dabei etwas Orientierung zu geben.
Der erste Schritt: Mit der Schule sprechen
Bevor du irgendwelche Termine vereinbarst, lohnt sich fast immer ein Gespräch mit der Klassenlehrkraft. Sie sieht dein Kind täglich im Unterricht und kann meist gut einschätzen, ob die Schwierigkeiten über das übliche Maß hinausgehen oder ob es sich eher um eine vorübergehende Phase handelt.
In vielen Bundesländern sind es zunächst die Lehrkräfte selbst, die eine erste Einschätzung vornehmen – teilweise auch mit standardisierten Testverfahren, teilweise auf Basis der Beobachtung über einen längeren Zeitraum. Das ist keine Formalität, sondern in manchen Ländern tatsächlich der offizielle erste Schritt im Verfahren.
Anlaufstellen im Überblick
Grob lassen sich die möglichen Wege in drei Kategorien einteilen, je nachdem, was am Ende dabei herauskommen soll:
Pädagogische Diagnostik – wenn es vor allem darum geht, den Förderbedarf einzuschätzen und die nächsten Schritte zu planen. Das übernehmen häufig die Schule selbst, aber auch Lerntherapeutinnen und -therapeuten bieten das an. Diese Form der Testung ist praxisnah und hilft, konkret zu planen, wo angesetzt werden sollte.
Schulpsychologische Beratung – die schulpsychologischen Dienste gibt es in jedem Bundesland, meist kostenlos, aber mit teils langen Wartezeiten. Hier wird oft eine umfassendere Testung durchgeführt, gelegentlich inklusive Intelligenzdiagnostik.
Medizinische Diagnostik – bei Kinder- und Jugendpsychiatern, in sozialpädiatrischen Zentren oder bei spezialisierten Kinderärzten. Diese Form ist notwendig, wenn eine förmliche, fachärztliche Diagnose gebraucht wird, etwa für einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt. Eine rein pädagogische Einschätzung reicht dafür in der Regel nicht aus. Die Kosten übernimmt bei begründetem Verdacht meist die gesetzliche Krankenkasse – allerdings muss man hier oft mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen.
Was viele Eltern nicht wissen: Es gibt oft auch kostenlose schulische Anlaufstellen, die kaum bekannt sind. Beratungslehrkräfte, LRS-Beauftragte oder schulpsychologische Beratungsstellen können erste Einschätzungen geben, ohne dass sofort ein teures Gutachten nötig wird. Es lohnt sich, an der Schule konkret danach zu fragen – diese Angebote werden erfahrungsgemäß zu selten genutzt.
Warum das Bundesland eine Rolle spielt
Hier kommt die eigentliche Krux: Deutschland hat 16 verschiedene LRS-Erlasse, also landesrechtliche Regelungen, die festlegen, wer für die Feststellung einer LRS zuständig ist und welche Verfahren gelten. Das bedeutet konkret: Was in Bayern ein verpflichtender Schritt ist, kann in Baden-Württemberg völlig anders laufen.
In Bayern etwa ist eine schulpsychologische Stellungnahme grundsätzlich erforderlich, um eine LRS offiziell nachzuweisen. In Nordrhein-Westfalen dagegen reicht meist die Einschätzung der Deutschlehrkraft, ohne dass zwingend ein externes Gutachten notwendig wäre. Diese Unterschiede sind kein Zufall, sondern Ausdruck der föderalen Struktur des deutschen Bildungssystems – jedes Bundesland regelt Bildung eigenständig, und das gilt eben auch für die LRS-Feststellung.
Damit du nicht bei jedem Bundesland neu recherchieren musst, habe ich die wichtigsten Zuständigkeiten in einer Tabelle zusammengefasst.
Tabelle: Zuständigkeiten und Besonderheiten nach Bundesland
| Bundesland | Wer stellt fest bzw. ist zuständig | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Die Schule selbst, rein pädagogische Diagnostik | Keine externe fachärztliche Diagnostik vorgeschrieben; kostenlose Beratungsstellen (Beratungslehrer, schulpsychologische Beratungsstellen, LRS-Beauftragte) oft ungenutzt |
| Bayern | Schulpsychologische Stellungnahme ist verpflichtend | Zusätzlich möglich: ärztliche Untersuchung, Intelligenztest, Lese-Rechtschreibtest |
| Berlin | Deutschlehrkräfte mit LRS-Fachkraft (Grundschule) | Ab Klasse 7 Einbindung der SIBUZ (schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungszentren) |
| Brandenburg | Deutschlehrkräfte | Ab Klasse 5 zusätzlich schulpsychologische Beratung |
| Bremen | Landesinstitut für Schule (LIS), Sprachberater:innen | In Bremerhaven ist der schulpsychologische Dienst zuständig; Screening bereits in Klasse 2 (BSLR) |
| Hamburg | Lehrkräfte zusammen mit ReBBZ | Regionale Bildungs- und Beratungszentren als zentrale Anlaufstelle |
| Hessen | Lehrkräfte | Standardisierte Tests sind nicht zwingend vorgeschrieben, informelle Beobachtung reicht |
| Mecklenburg-Vorpommern | Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie | Überprüfung meist zu Beginn des 2. Schuljahres oder nach der 4. Klasse |
| Niedersachsen | Lehrkräfte mit Schulpsycholog:innen und Beratungslehrkräften | Einbezug mobiler Dienste der Förderschulen möglich |
| Nordrhein-Westfalen | Deutschlehrkräfte, ggf. mit LRS-Lehrkräften | Externes Gutachten nur in Einzelfällen nötig |
| Rheinland-Pfalz | Klassenleitung mit Deutschlehrkraft | Förderdiagnostische Beobachtung, Diagnosediktate |
| Saarland | Deutschlehrkräfte mit schulpsychologischem/schulärztlichem Gutachten | Gutachten kann auch von einem fachlich ausgewiesenen Klinikdirektor stammen |
| Sachsen | Diagnostikteam der Sächsischen Bildungsagentur (LRS-Lehrkräfte, Schulpsycholog:in, Sprachheilpädagog:in) | Antrag auf Feststellungsverfahren läuft über die Bildungsagentur |
| Sachsen-Anhalt | Die Schule, ggf. mit schulpsychologischer Stellungnahme | Ergänzend können medizinische Diagnosen einbezogen werden |
| Schleswig-Holstein | Deutschlehrkräfte und LRS-Fachkräfte | Verpflichtender Test in der 4. Klasse; explizite Unterscheidung zwischen schulischer und klinischer Legasthenie |
| Thüringen | Klassenlehrkraft informiert die Schulleitung | Kein separater LRS-Erlass, kein formelles Feststellungsverfahren |
Ein Hinweis dazu: Diese Übersicht bildet die schulische Feststellung ab, also die Frage, wie eine LRS offiziell für Nachteilsausgleich oder Notenschutz anerkannt wird. Unabhängig davon kannst du in jedem Bundesland zusätzlich eine medizinische oder pädagogische Diagnostik außerhalb der Schule in Anspruch nehmen – etwa bei einem Kinder- und Jugendpsychiater oder bei einer Lerntherapiepraxis.
Was, wenn ich eine Diagnose für das Jugendamt brauche?
Ein Punkt, der in der Praxis häufig für Verwirrung sorgt: Eine schulische Einschätzung, so hilfreich sie für den Unterrichtsalltag ist, reicht meist nicht aus, wenn es um einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII geht. Dafür braucht es in der Regel eine fachärztliche oder kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik, die eine drohende oder bestehende seelische Beeinträchtigung durch die LRS bestätigt. Wenn du also planst, einen solchen Antrag zu stellen, lohnt es sich, frühzeitig einen Termin bei einer entsprechenden Fachpraxis zu vereinbaren – die Wartezeiten sind erfahrungsgemäß lang.
Was kostet die Diagnosestellung?
Die schulischen und schulpsychologischen Angebote sind für Eltern in aller Regel kostenlos, da sie über das jeweilige Bundesland finanziert werden. Bei einer fachärztlichen Diagnostik übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt – hier ist es sinnvoll, vorher mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt zu sprechen, die oft überweisen können. Private Diagnostikangebote, etwa bei manchen Lerntherapiepraxen, kosten je nach Umfang üblicherweise zwischen 150 und 400 Euro, sind dafür aber meist deutlich schneller verfügbar als die oft überlasteten öffentlichen Stellen.
Ein praktischer Fahrplan
Wenn du gerade am Anfang stehst, hier ein Vorschlag, wie du vorgehen könntest:
- Gespräch mit der Klassenlehrkraft – erste Einschätzung, Beobachtungen austauschen
- Nachfragen an der Schule, ob es eine LRS-Beauftragte, Beratungslehrkraft oder einen schulpsychologischen Dienst gibt
- Je nach Ziel entscheiden: Reicht eine pädagogische Einschätzung für die Förderung, oder brauchst du eine förmliche Diagnose für Nachteilsausgleich oder einen Antrag beim Jugendamt?
- Bei Bedarf an den Kinderarzt wenden – für eine Überweisung zur fachärztlichen Diagnostik
- Parallel eine Lerntherapiepraxis kontaktieren, wenn eine zeitnahe pädagogische Einschätzung und der Beginn einer Förderung im Vordergrund stehen
Diese Reihenfolge muss nicht starr eingehalten werden – manche Eltern gehen direkt zur Lerntherapeutin, andere starten bei der Schulpsychologie. Wichtig ist vor allem, dass du nicht zu lange wartest, weil viele Verfahren, besonders die medizinischen, mit längeren Wartezeiten verbunden sind.
Zum Schluss
Die Zuständigkeiten mögen auf den ersten Blick unübersichtlich wirken, und ehrlich gesagt sind sie das auch ein Stück weit – das föderale System sorgt hier nicht gerade für Klarheit. Aber mit einem groben Verständnis davon, welche Stelle wofür zuständig ist, lässt sich der erste Schritt deutlich leichter gehen. Am Ende zählt vor allem eines: dass dein Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht – unabhängig davon, über welchen Weg ihr dorthin gelangt seid.
Die Angaben in diesem Artikel, insbesondere zu den Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern, beruhen auf eigener Internetrecherche und sollen dir als erste Orientierung dienen. Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft. Solltest du selbst betroffen sein, empfehlen wir dir, dich für eine genaue und aktuelle Einschätzung direkt an die Schule deines Kindes oder die zuständige Landesbehörde zu wenden.
Benötigst du Unterstützung?
Möchtest du deinem Kind bei Legasthenie / LRS (Lese-Rechtschreibschwäche) oder Dyskalkulie helfen? Als ausgebildete Lerntherapeutin stehe ich dir und deinem Kind zur Seite, um gemeinsam die Herausforderungen zu meistern und den Schulalltag wieder mit Freude und Selbstvertrauen zu gestalten.
Ruf mich gerne an oder nutze am besten den untenstehenden Button, um direkt einen unverbindlichen Kennenlern-Termin zu buchen. Ich freue mich darauf, dich und dein Kind kennenzulernen, damit wir gemeinsam die ersten Schritte in Richtung einer erfolgreichen Förderung gehen können.